Reisedokumente - Informationen Antragstellung

Reisepass

Urlaubszeit → Reisedokumente rechtzeitig auf Gültigkeit prüfen

Aus gegebenem Anlass hier einige Informationen und welche Unterlagen für die Beantragung eines Reisedokumentes benötigt werden:

Bei Antragstellung auf dem Gemeindeamt dauert die Zustellung des neuen Reisedokumentes in der Regel ca. 4 Wochen. 


Antragstellung:

Der Antrag muss persönlich erfolgen - auch ein Baby muss anwesend sein!

Bei der Antragstellung von Minderjährigen muss neben dem Kind auch ein Erziehungsberechtigter mit seinem Reisepass oder Personalausweis anwesend sein.

Bei unverheirateten Paaren muss eine Obsorgevereinbarung vom Vater des/der Minderjährigen vorgelegt werden.

Bei Scheidung der Eltern muss ein Gerichtsbeschluss/Scheidungsurteil über das Sorgerecht vorlegt werden. 


Mitzubringen für den Antrag eines Reisepasses/Personalausweises
(alter Ausweis vorhanden und nicht länger als 5 Jahre abgelaufen)

  • alter Reisepass oder Personalausweis
  • Passbild (nicht älter als 6 Monate – Datumsnachweis vorlegen)

Mitzubringen für den Antrag eines Reisepasses / Personalausweises:
(kein alter Ausweis vorhanden (Verlust) / Neuausstellung Neugeborene)

  • Geburtsurkunde (Original)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (Original)
  • Passbild (nicht älter als 6 Monate – Vermerk vorlegen)

Bei Heirat, Namensänderungen, Verleihung akademischer Grade oder besondere Kennzeichen, etc. ist jeweils die Originalurkunde mitzunehmen.

Not- oder Expresspässe können ausschließlich bei der Passbehörde (BH Braunau) beantragt werden!


Kosten Reisepass:

  • Kinderpass bis zum 2. Lebensjahr: gebührenfrei bei Erstausstellung (2 Jahre gültig)
  • Kinderpass ab vollendetem 2. - 12. Lebensjahr: € 30,00 (5 Jahre gültig)
  • Reisepass ab vollendetem 12. Lebensjahr: € 75,90 (10 Jahre gültig)

Kosten Personalausweis:

  • Bis zum 2. Lebensjahr: gebührenfrei (2 Jahre gültig)
  •  Ab vollendetem 2. – 16. Lebensjahr: € 26,30 (5 Jahre gültig)
  •  Ab vollendetem 16. Lebensjahr: € 61,50 (10 Jahre gültig)

Zur Erinnerung:

Reisedokumente können nicht verlängert werden, nach Ablauf der Gültigkeit wird ein neues Dokument ausgestellt. Kinder werden nicht mehr im Reisepass der Eltern eingetragen, sondern benötigen ein eigenes Reisedokument.

Weitere Informationen:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/reisepass/Seite.020100.html


02.05.2024 08:22